1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge im über die Vermietung von Spielgeräten (auch Mietsache) zwischen der Firma Der Hüpfburgexperte, Inhaber Christian Dathe, Kreischaer Str. 1b, 01728 Bannewitz, Telefon: 0179/7958243, E-Mail: info@huepfburg-experte.de und dem Kunden.
1.2 Die AGB sind maßgeblicher Vertragsbestandteil. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Den nachfolgenden AGB widersprechende und ergänzende Klauseln des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen durch uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 In Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Dem Kunden wird nach seiner Anfrage bei uns schriftlich oder mündlich über die Veranstatungsdetails befragt, ein Auftragsformular übermittelt, welches vom Kunden ausgefüllt an uns zurückzusenden ist. Darin werden durch uns Details, wie z. B. Anlass der Veranstaltung, Veranstaltungsort, Anzahl der Teilnehmer, Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners vor Ort etc. erfragt. Auf der Grundlage dieser Angabendes vom Kunden ausgefüllten Auftragsformulars erhält der Kunde von uns ein schriftliches Angebot. Dieses Angebot ist grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Nach der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden, bestätigen wir dem Kunden gegenüber schriftlich das Zustandekommen des Mietvertrages (Auftragsbestätigung).
2.3 Ein Mietvertrag über die von uns vermieteten Spielgeräte kommt erst mit uns zustande, wenn wir ausdrücklich durch Versenden einer Auftragsbestätigung an den Kunden den Vertragsabschluss bestätigen.
3. Anlieferung, Auf- und Abbau der Mietsache, verspätete Anlieferung oder Abholung, alternative Mietsache
3.1 Die Anlieferung sowie der Auf- und Abbau der vom Kunden gemieteten Spielgeräte erfolgt ausschließlich durch uns zum vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
3.2 Der Auf- und Abbau der vom Kunden gemieteten Spielgeräte erfolgt durch uns gemeinsam mit dem Ansprechpartner vor Ort, der uns bei den entsprechenden Auf- und Abbauarbeiten unterstützt. Weitere Einzelheiten regelt Ziffer 5.1 dieser AGB.
3.2 Sofern der Auf- und Abbau der Mietsache nicht möglich ist, weil der Kunde oder der Ansprechpartner vor Ort zum vereinbarten Zeitpunkt nicht am Veranstaltungsort anwesend sind, beträgt unsere Wartezeit 15 Minuten. Sollte innerhalb dieser Zeit weder der Kunde noch der Ansprechpartner vor Ort erscheinen, erfolgt die Abreise durch uns. Etwaige Mehrkosten, die daraus resultieren, trägt der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis.
3.3 Unter sicherheitsrelevanten Aspekten sind wir berechtigt, eine alternative Mietsache dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
4. Beschaffenheit der Zuwegung/ Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes/ Medien zum Betrieb der Mietsache
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass der vereinbarte Veranstaltungsort zu jeglicher Wetterlage erreichbar ist, insbesondere eine Zuwegung bis unmittelbar zum Veranstaltungsort vorhanden, für Lkw bis zu 3,5 t befahrbar und mindestens 2,20 m breit ist.
4.2 Sollte der Veranstaltungsort nicht unmittelbar mit einem Fahrzeug im Sinne der Ziffer 4.1 erreichbar sein, ist der Kunde verpflichtet, uns auf diesen Umstand schriftlich hinzuweisen und genaue Angaben zur Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes und zur Beschaffenheit der Zuwegung zu machen. Dies gilt auch, sofern der Veranstaltungsort ausschließlich über Treppen oder per Aufzug erreichbar ist.
4.3 Sollte der Veranstaltungsort nicht unmittelbar mit einem Fahrzeug im Sinne der Ziffer 4.1 erreichbar sein, wird der Kunde uns auf seine Kosten ein geeignetes Transportmittel, z. B. einen Gabelstapler oder einen Hubwagen einschließlich Bedienpersonal zur Verfügung stellen, dass wir die Mietsache unmittelbar an den Veranstaltungsort verbringen und wieder abholen können. Ferner wird der Kunde sicherstellen, dass die ggf. vorhandene Aufzugtechnik geeignet ist, um die Mietsache zu transportieren. Sollten die vom Kunden gemieteten Spielgeräte das Standardpackmaß von 80 x 120 cm überschreiten, Hierzu erhält der Kunde durch uns rechtzeitig vor der Durchführung des Vertrages einen schriftlichen Hinweis. bereits in unserem Angebot einzuhaltende Abmaße und Gewichtsangaben.
4.4 Der Kunde stellt die zum Betrieb der Mietsache erforderliche Stromversorgung am Veranstaltungstag sicher, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Dabei wird der Kunde beachten, dass ein Kabel mit einer Länge bis maximal 30 m vom unmittelbaren Veranstaltungsort bis zur Stromquelle im Mietpreis enthalten ist und durch uns gestellt werden. Sollte zwischen dem unmittelbaren Veranstaltungsort und der Stromquelle ein Abstand von mehr als 30 m bestehen, ist der Kunde verpflichtet, neben der Stromversorgung auch ein Stromkabel in entsprechender Länge vorzuhalten. Erforderlich werden, wird der Kunde durch uns in unserem Angebot darüber informiert. Mit der Annahme des Angebotes erklärt der Kunde, dass die von uns gestellten Anforderungen an eine Stromversorgung am Veranstaltungstag am Veranstaltungsort erfüllt sind.
4.5 Sollte uns aufgrund mangelnder Zuwegung bzw. Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes im Sinne der Ziffern 4.1 und 4.2 nicht möglich sein, unsere vertraglich geschuldete Leistung zu erfüllen, sind wir nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Gleiches gilt auch für den Fall, dass die notwendige Stromversorgung im Sinne der Ziffer 4.4 nicht durch den Kunden sichergestellt wird.
5. Ansprechpartner vor Ort und Einweisung und Übergabe der Mietsache
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns den Name und die Kontaktdaten eines Ansprechpartners vor Ort zum Zeitpunkt der Veranstaltung schriftlich, spätestens mit seiner Annahmeerklärung (vgl. Ziffer 2.2) im Auftragsformular zu benennen, sofern er nicht selbst am Tag der Veranstaltung am Veranstaltungsort anwesend ist. Der Kunde ist ferner verpflichtet, sicherzustellen, dass der uns benannte Ansprechpartner am Tag der Veranstaltung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung und Abholung der Spielgeräte durch uns sowie für die Dauer der Veranstaltung/ Nutzung der gemieteten Spielgeräte anwesend ist und gegebenenfalls uns beim Auf- und Abbau der Spielgeräte unterstützt. Der Ansprechpartner vor Ort sollte mindestens 18 Jahre und geeignet sein, unserer Sicherheitseinweisung zu folgen und deren Einhaltung während der Nutzung der gemieteten Spielgeräte sicherzustellen. Die Eignung des Ansprechpartners vor Ort bestätigt der Kunde mit der Annahme unseres Angebotes. Das Handeln des Ansprechpartners vor Ort wird dem Kunden zugerechnet.
5.2 Für den Fall, dass der Ansprechpartner vor Ort zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend ist oder seine Unterstützungsleistung beim Auf- und Abbau verweigert, sind wir berechtigt, auf zusätzliche Kosten des Mieters Personal zu stellen.
5.3 Nach der Anlieferung, dem Aufbau der Spielgeräte und einem Funktionalitätstest durch uns vor Ort erhält der Kunde oder der Ansprechpartner vor Ort eine sogenannte Sicherheitseinweisung. Die in der Sicherheitseinweisung durch uns mündlich erteilten Informationen werden dem Kunden oder Ansprechpartner vor Ort nochmals schriftlich in Form eines Merkblattes nach der Sicherheitseinweisung ausgehändigt. Den Erhalt hat der Kunden oder Ansprechpartner vor Ort schriftlich zu bestätigen.
5.4 Nach der Anlieferung, dem Aufbau der Spielgeräte, dem Funktionalitätstest durch uns und der Sicherheitseinweisung wird durch uns ein sogenanntes Übergabeprotokoll erstellt, in welchem der Zustand des Spielgerätes dokumentiert wird. Dieses Übergabeprotokoll ist vom Kunden oder dem Ansprechpartner vor Ort zu unterzeichnen.
6. Anforderungen an die Benutzung der Mietsache
6.1 Die an der Mietsache ausgewiesenen Benutzungsanforderungen sind für den sicheren Betrieb der Mietsache grundsätzlich zu beachten. Dies gilt insbesondere für die angegebene maximale Personenzahl, das Mindestalter und das maximale Belastungsgewicht oder die Nutzung ohne Schuhwerk, Schmuck, Uhren und Gürtel. Insbesondere wird der Kunde sicherstellen, dass die Spielgeräte nicht mit vollem Mund und spitzen oder sonstigen gefährliche Gegenständen benutzt werden, die eine sichere und ordnungsgemäße Nutzung der Mietsache beeinträchtigen oder verhindern. Der Verzehr von Lebensmitteln, Getränken sowie Kaugummi während der Nutzung der Mietsache ist verboten. Eine Nutzung der gemieteten Spielgeräte im alkoholisierten Zustand ist untersagt.
6.2 Im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Benutzers der Mietsache obliegt es allein den Personensorgeberechtigten über die Nutzungsmöglichkeit und Geeignetheit des gemieteten Spielgerätes zu entscheiden.
6.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei feuchter Witterung, insbesondere Regen und Hagel die Mietsache abgedeckt werden sollte, da eine Trocknung der Mietsache durch uns zusätzliche Kosten auslöst, die vom Kunden zu tragen sind.
7. Betreuung der Mietsache durch uns vor Ort
Für den Fall, dass wir vom Kunden beauftragt werden, die Mietsache vor Ort zu betreuen, so sind wir zur Einhaltung der sicherheitsrelevanten Aspekte im Hinblick auf die Mietsache verpflichtet. Wir übernehmen ausdrücklich keine Aufsichtspflichten der Teilnehmer bei der Benutzung der Spielgeräte. Die grundsätzlich den Eltern bzw. Personensorgeberechtugten für ihre minderjährigen Kinder obliegende Aufsichtspflicht bleibt bestehen. Ein Delegieren dieser Pflicht auf uns ist nicht möglich.
8. Rückgabe der Mietsache
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass die Mietsache in einem ordnungsgemäßen, trockenen, sauberen und funktionstüchtigen Zustand an uns zum vereinbarten Rückgabetermin übergeben wird.
8.2 Sollte die Mietsache nicht den Anforderungen unter Ziffer 8.1 entsprechen, sind wir berechtigt eine Pauschale in Höhe von 75 € für die Reinigung und Trocknung der Mietsache gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Gegebenenfalls anfallende Kosten für Reparaturen der Mietsache oder der Wiederbeschaffung im Falle einer Zerstörung werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
8.3 Der Zustand der Mietsache wird in einem Rückgabeprotokoll dokumentiert. Dieses Rückgabeprotokoll ist vom Kunden oder dem Ansprechpartner vor Ort zu unterzeichnen.
9. Preise, Zahlungsbedingungen und Kaution
9.1. Es gilt der zwischen den Parteien auf der Grundlage unseres Angebotes vereinbarte Preis.
9.2 Die Zahlung durch den Kunden erfolgt in bar am Tag der Abholung der Mietsache, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
9.3 Wir sind berechtigt bei Übergabe der Mietsache im Sinne der Ziffer 5 vom Kunden eine Kaution in Höhe von 150 € zur Sicherstellung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Vertrag, insbesondere Forderungen aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses und Forderungen für eventuelle Schäden zu verlangen. Die Übergabe der Kaution an uns wird auf dem Übergabeprotokoll (5.43) vermerkt. Wir sind ferner berechtigt, sämtliche rückständigen Forderungen gegen den Kunden aus dieser Kaution zu decken. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Verpflichtungen gegen die Kaution aufzurechnen. Sollten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, d. h. mit Rückgabe der Mietsache irgendwelche Forderungen, welcher Art auch immer, gegen den Kunden zustehen, insbesondere auch anfallenden Kosten infolge nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache, so sind wir berechtigt, die entsprechenden Beträge aus der Kautionssumme einzubehalten. Andernfalls erfolgt die Rückgabe der Kaution an den Kunden bei Abholung der Mietsache durch uns. Wir sind allerdings berechtigt, mit Zustimmung des Kunden die an uns geleistete Kaution nach Ende der Veranstaltung und Rückgabe der Mietsache als Anzahlung auf den vereinbarten Preis zu verrechnen und lediglich den Differenzbetrag in bar vom Kunden zur Zahlung zu verlangen. Dieser Fall ist im Rückgabeprotokoll zu dokumentieren.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
10.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenforderung des Kunden nicht bestritten und rechtskräftig festgestellt worden ist.
10.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden kommt nur insoweit in Betracht, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11. Rücktritt vom Vertrag/ Stornierung
11.1 Im Falle der Stornierung oder bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag werden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Mietausfall Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren durch uns erhoben und dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung des Auftrages bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstag werden keine Gebühren zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Stornierung des Auftrages gelten folgende Fristen und Gebühren:
ab 6 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag 30 % des Auftragswertes netto,
ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstag 50 % des Auftragswertes netto.
Bei einer Stornierung oder bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag, der weniger als 3 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungstag erfolgt, schuldet der Kunde den vollen vereinbarten Mietpreis netto abzüglich der für die Anfahrt und den Aufbau anfallenden Kosten zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
11.2 Sollte es uns aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben (z.B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht möglich sein, den Auftrag auszuführen, so ist der Kunde nicht zum Schadensersatz berechtigt.
12. Haftung
12.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas vereinbart wurde, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
12.3 Die Beschränkungen der Ziffer 12.2 gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
13. Alternative Streitbeilegung
Die EU-kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitbeilegung (erreichbar unter https:/ / ec.europa.eu/ consumers/ odr/ main/ index.cfm?event=main.home.show&lng=DE) bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer von ihnen getätigten Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Wir sind weder bereit noch verpflichtet im Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart.
15. Schlussbestimmung
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
STAND 23.05.2018
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